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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurf zur rechtlichen Prüfung: Diese Fassung bildet die vorgesehenen Buchungsbedingungen ab. Vor ihrer verbindlichen Verwendung sollte sie durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt geprüft werden.

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung von Monteur-, Mitarbeiter- und Teamunterkünften sowie für die damit zusammenhängenden Leistungen von:

Volker Marx, VM-Vermietung
Schillstraße 17
34125 Kassel
Telefon: 0172 83 722 83
E-Mail: info@marx-vermietung.de

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde. Individuelle Vereinbarungen und die jeweilige Buchungsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsabschluss und Buchungsumfang

Angaben auf der Website sind unverbindlich und stellen noch kein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt durch die ausdrückliche Buchungsbestätigung von VM-Vermietung oder durch die Bereitstellung der vereinbarten Unterkunft zustande. Maßgeblich sind die in der Buchungsbestätigung genannten Unterkünfte, Personenzahlen, Zeiträume, Preise und Zusatzleistungen.

Der Auftraggeber muss vollständige und zutreffende Angaben machen. Er informiert die untergebrachten Personen über diese AGB, die Hausordnung und objektbezogene Hinweise und sorgt für deren Einhaltung.

3. Preise, Vorauszahlung und Verlängerung

Es gelten die in der Buchungsbestätigung vereinbarten Preise. Das vereinbarte Übernachtungsentgelt ist vollständig im Voraus und spätestens vor Beginn des Aufenthalts zu entrichten.

Bei einer Verlängerung ist das Entgelt für den gesamten Verlängerungszeitraum ebenfalls vollständig im Voraus zu zahlen. Eine Verlängerung wird erst durch ausdrückliche Bestätigung von VM-Vermietung und rechtzeitigen Zahlungseingang verbindlich. Ein Anspruch auf Verlängerung oder auf weitere Überlassung der Unterkunft besteht nicht.

Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Eine Kaution wird nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart wurde.

4. Anreise, Abreise und Schlüssel

Die vereinbarten An- und Abreisezeiten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung oder einer gesonderten Mitteilung. Die Unterkunft und sämtliche überlassenen Schlüssel sind bei Abreise fristgerecht und in dem Zustand zurückzugeben, der sich aus dem vertragsgemäßen Gebrauch ergibt. Ein Schlüsselverlust ist unverzüglich mitzuteilen.

5. Nutzung und Belegung

Die Unterkunft darf nur von den angemeldeten Personen und nur zu dem vereinbarten vorübergehenden Beherbergungszweck genutzt werden. Eine Überschreitung der bestätigten Personenzahl, die Weitergabe an Dritte oder eine Untervermietung bedürfen der vorherigen Zustimmung von VM-Vermietung.

Hausordnung, Ruhezeiten, Brandschutzvorgaben und objektbezogene Hinweise sind einzuhalten. Gesetzeswidrige Handlungen sowie eine Nutzung, die andere Bewohner, Nachbarn oder das Gebäude unzumutbar beeinträchtigt, sind untersagt.

6. Sorgfalt, Mängel und Schäden

Unterkunft, Mobiliar und Gemeinschaftseinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Festgestellte Mängel, Störungen oder Schäden sind VM-Vermietung unverzüglich mitzuteilen, damit Abhilfe geprüft werden kann. Der Auftraggeber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er, die von ihm angemeldeten Personen oder sonstige ihm zurechenbare Personen schuldhaft verursachen.

Veränderungen an Räumen oder Einrichtungen sowie eigenmächtige Reparaturen sind ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

7. Rücktritt, Stornierung und Nichtanreise

Rücktritts- oder Stornierungsbedingungen können in der Buchungsbestätigung individuell vereinbart werden. Fehlt eine solche Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei einer vom Auftraggeber zu vertretenden Nichtinanspruchnahme bleiben gesetzliche Ansprüche von VM-Vermietung bestehen; ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung werden angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Für Verträge über eine Beherbergungsleistung zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum besteht bei Verbrauchern grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit die Voraussetzungen des § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB erfüllt sind.

8. Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn trotz Abmahnung erhebliche Zahlungs-, Belegungs-, Sicherheits- oder Hausordnungsverstöße fortgesetzt werden. Eine Abmahnung ist entbehrlich, soweit sie gesetzlich nicht erforderlich oder im Einzelfall unzumutbar ist.

9. Haftung von VM-Vermietung

VM-Vermietung haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

Für persönliche Gegenstände der untergebrachten Personen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wertgegenstände sollten nicht unbeaufsichtigt in der Unterkunft zurückgelassen werden.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zur Bearbeitung von Anfragen, zum Vertragsabschluss und zur Vertragsdurchführung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Kassel, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist. Dies gilt insbesondere gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

VMVermietung MarxMonteurwohnungen

Seit 2011 Vermietung von Monteurwohnungen an renommierte Unternehmen.

Wir sprechen Deutsch und Polnisch; Russisch ist eingeschränkt möglich.

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